Freimessung VDI 3492

Freimessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen als Kontrolle von KMF- und Asbestsanierungen nach VDI 3492

Nach dem Ausbau oder Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen oder dem Ausbau von künstlichen Mineralfaser (KMF, KI < 30) werden die Oberflächen in den abgeschotteten Bereichen zunächst abgesaugt und anschließend eine Nassreinigung durchgeführt sowie ein Faserbindemittel aufgebracht. Dann erfolgt eine Raumluftprobenahme auf faserförmige Partikel gemäß VDI 3492.

Für die Durchführung der Kontroll- bzw. Freimessung sind bestimmte Vorgaben einzuhalten, die in der VDI 3492 geregelt sind. Dies sind u. a. Angaben über die Probenahmedauer (in der Regel 8 Stunden), Probenvolumen, durchzuführenden Nutzungssimulationen und Anzahl der Messpunkte.

Als Probenahmemedium dient ein mit Gold bedampftes Kernporenfilter, das anschließend in einem Partnerlabor mittels rasterelektronenmikroskopischen Verfahren auf KMF bzw. Asbestfasern untersucht wird. Bei Laboreingang bis 14 Uhr liegt Werktags das Ergebnis gewöhnlich bis 17 Uhr vor, als 48 Stunden nach Beginn der Raumluftuntersuchung

In Anlehnung an die TRGS 519 ist nach Abschluss aller Arbeiten mit Asbest nachzuweisen, dass in der Raumluft eine Faserkonzentration von 500 F/m³ und ein oberer Poissonwert von 1000 F/m³ unterschritten wird. Werden diese Werte eingehalten, können die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

Sporenbelastung der Raumluft

Ermittlung der Raumluftbelastung Schimmelpilz-Sporen

Mit Hilfe eines Partikelsammlers kann die Sporenkonzentration in der Raumluft gemessen werden. Die Durchführung der Messung und Auswertung erfolgt nach WTA-Merkblatt 4-12. Die Einzelmessung dauert etwa 6 Minuten für die Einzelmessung. Neben der Raummessung ist auch eine Außenluftmessung erforderlich.

Neben einem sichtbaren Befall kann sich Schimmel auch hinter Möbeln, abgehängten Decken oder Estrichen befinden. Anhand der Partikelmessung kann ein Befall nachgewiesen werden. Die Messung dient auch zur Kontrolle einer erfolgten Schimmelpilzsanierung.

Ebenso können Raumluftproben auf kultivierbare Schimmelpilze mittels Impaktion auf Nährböden (MEA und DG18) genommen werden, welche die Bestimmung der Schimmelpilze bis mindestens zur Gattungsebene erlaubt.