Altlasten

Was sind Altlasten?

Wie kann man Altlasten erkennen und untersuchen?

Mit welchen Maßnahmen kann man diese beseitigen?

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Untersuchung und Bewertung von Altlasten

(Altstandorte und Altablagerungen)

Im nachfolgenden erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen der Altlastentsorgung. Mit Klick auf die Überschrift öffnet und schließt sich der Text.

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind:

1. schädliche Bodenveränderungen Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

2. Verdachtsflächen Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.

3. Altlasten (1) stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (sog. Altablagerungen) und (2) Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (sog. Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

4. Altlastverdächtige Flächen Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

5. Sanierungen Maßnahmen:
5.1. Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe
(Dekontaminationsmaßnahmen).
5.2. Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder   vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen.
5.3. Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Ergänzend zum BBodSchG stellt die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) die notwendigen, bundesweit gültigen Grundlagen dar, welche durch die Landesbodenschutzgesetze (LbbodSchG) umgesetzt werden.

Orientierende Untersuchung: Örtliche Untersuchungen, insbesondere Messungen, auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassung zum Zweck der Feststellung, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes besteht.

Detailuntersuchung: Vertiefte weitere Untersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung, die insbesondere der Feststellung von Menge und räumlicher Verteilung von Schadstoffen, ihrer mobilen oder mobilisierbaren Anteile, ihrer Ausbreitungsmöglichkeiten in Boden, Gewässer und Luft sowie der Möglichkeit ihrer Aufnahme durch Menschen, Tiere und Pflanzen dient.

Sickerwasserprognose: Abschätzung der von einer Verdachtsfläche, altlastverdächtigen Fläche, schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgehenden oder in überschaubarer Zukunft zu erwartenden Schadstoffeinträge über das Sickerwasser in das Grundwasser, unter Berücksichtigung von Konzentrationen und Frachten und bezogen auf den Übergangsbereich von der ungesättigten zur wassergesättigten Zone.

Schadstoffe: Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Gesundheitsschädlichkeit, ihrer Langlebigkeit oder Bioverfügbarkeit im Boden oder auf Grund anderer Eigenschaften und ihrer Konzentration geeignet sind, den Boden in seinen Funktionen zu schädigen oder sonstige Gefahren hervorzurufen.

Expositionsbedingungen: Durch örtliche Gegebenheiten und die Grundstücksnutzung im Einzelfall geprägte Art und Weise, in der Schutzgüter der Wirkung von Schadstoffen ausgesetzt sein können.

Wirkungspfad: Weg eines Schadstoffes von der Schadstoffquelle bis zu dem Ort einer möglichen Wirkung auf ein Schutzgut.

Ablauf einer "Altlasten-Untersuchung"

Ablauf einer „Altlasten-Untersuchung“

Als “altlastverdächtige Flächen” gelten alle Flächen, auf denen durch den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen die Besorgnis von schädlichen Bodenveränderungen besteht.

Zu den Altstandorten gehören neben Industrieanlagen, metallverarbeitende Betriebe auch chemische Reinigungen, Tankstellen und Kfz-Werkstätten. Altablagerungen umfassen alte Hausmüllkippen, Deponien, aber auch andere Auffüllungen im Gelände. Die Untersuchungen werden in mehreren Schritten durchgeführt.

1. Die Historische Untersuchung

Die historische Untersuchung dient der Festlegung einer Untersuchungsstrategie. Wo wurde auf dem Grundstück mit welchen Schadstoffen in welchen Mengen umgegangen bzw. was wurde von woher dort abgelagert.

Anhand der multitemporalen Auswertung von Luftbildern, Bauakten, Akten der Gewerbeaufsicht und Gebäudebrandversicherung, Zeitzeugenbefragungen etc. werden Gefahrverdachtsbereiche ermittelt, z. B. Lagerflächen, Maschinenstandorte, Tankbereiche, Waschplätze, Benzinabscheider, Lage und Ausmaß von Ablagerungen usw. Auch wird die geologische Standortsituation ermittelt (Tiefenlage des Grundwasserleiters, Grundwasserfließrichtung, Aufbau des Untergrundes), die für eine Bewertung nach der BBodSchV grundlegend ist.

Weiterhin wird festgelegt, welche Wirkungspfade (Boden-Mensch, Boden-Grundwasser, Boden-Nutzpflanze) für die weitere Bewertung in Hinblick auf die vorhandene, geplante oder planungsrechtliche Nutzung relevant sind.

2. Die Orientierende Untersuchung

Aufgrund der Erkenntnisse kann das Programm der eventuell folgenden Orierentierenden Untersuchungfestgelegt werden. Statt „blindes Herumstochern“ wird in den Bereichen sondiert, wo potentielle Kontaminationsschwerpunkte vorliegen können. Die Anzahl der Sondierungspunkte, die notwendigen Sondierteufen, aber auch die Art der Probenahme (Boden, Bodenluft, Grundwasser) und der Parameterumfang der chemischen Laboruntersuchungen können bestimmt werden.

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) versteht unter einer Orientierenden Untersuchung örtliche Untersuchungen, insbesondere Messungen, auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassung (Historischen Untersuchung) zum Zweck der Feststellung, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 des BBodSchG besteht. In den Gefahrverdachtsbereichen (potentiellen Kontaminationsschwerpunkten) werden  i.d.R. Kleinrammbohrungen niedergebracht. Es folgt die Entnahme von Boden-, Bodenluft- und, wenn möglich, Grund- oder Sickerwasserproben. Die entnommenen Proben werden im Labor chemisch-physikalisch auf die relevanten Parameter untersucht. Die Analyseergebnisse werden schutzgut- bzw. nutzungsbezogen und einzelfallspezifisch anhand von Vergleichswerten (Hintergrund-, Prüf- und Maßnahmewerte der BBodSchV oder anderer Orientierungswerte) beurteilt.

3. Sanierungsuntersuchung

Ziel der Sanierung ist es, die weitere Ausbreitung von Schadstoffen zu unterbinden oder soweit zu vermindern, dass keine dauerhaften Gefahren mehr von den schädlichen Bodenveränderungen ausgehen.

Anhand der Sanierungsuntersuchung wird festgestellt, mit welchen Maßnahmen eine Sanierung erreicht werden kann und welche Veränderungen im Boden bestehen bleiben.
Aber auch die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Gegebenheiten werden darin aufgezeigt.
In einem
Sanierungsplan werden die Maßnahmen in ihren Einzelschritten sowie die Auswirkungen auf die Umwelt und die voraussichtlichen Kosten dargestellt.

Die Wahl der Sanierungsmaßnahme richtet sich nach dem jeweiligen Sanierungsziel.

Bei einigen Standorten reicht u. U. schon eine Überdeckung mit bindigem Bodenmaterial, um den Kontakt mit verunreinigtem Boden zu verhindern. Eine Versiegelung kann dafür sorgen, dass durch Regen keine Schadstoffe mit dem Sickerwasser in das Grundwasser gelangen (Sicherungsmaßnahmen).

Der Schadensherd kann auch ausgekoffert und das Material einer Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) zugeführt werden. Bei Vorhandsein leichtflüchtiger Schadstoffe im Boden kann eine Bodenluftabsaugung vorgenommen werden. Bei Grundwasserbelastungen erfolgt eine Grundwasserabreinigung (Dekontaminationsmaßnahmen).

Ist die Sanierung beendet, werden Sanierungskontrollen durchgeführt um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen. Zeitlich gesehen kann eine Überdeckung oder Auskofferung schon in wenigen Tagen erfolgen, eine Grundwasserabreinigung aber einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

Sanierung eines Schwerölschadens durch Aushub

Die unbelasteten Erdschichten werden abgetragen und seitlich gelagert.

Die mit MKW verunreinigten Horizonte im Grundwasserleiter werden ausgehoben und einer Bodenaufbereitungsanlage zugeführt.

Der Grundwasserleiter wird durch saubere Kiese wieder hergestellt.
Auf dem ehemaligen militärischen Standort befindet sich jetzt ein Wohngebiet.

Sanierung eines Überfüllschadens mit Diesel auf einem Bahnhofareal.

Durch eine fehlerhafte Elektronik wurde die Befüllung nicht abgestellt. Dieselkraftstoff lief über die Entlüftung in den Boden. Der Boden wurde abgetragen und einer Bodenbehandlungsanlage zugeführt.

Böse Überraschung!

Bei Aushubarbeiten zur Gründung von Fundamenten kam Öl zu Tage. Im Rahmen von Baugrunduntersuchungen wurde der Schadensfall nicht berücksichtigt. Grund für die Verunreinigung war ein undichter Heizöltank im Grundwasseroberstrom. Die Folgen waren ein Baustellenstillstand, eine Detailuntersuchung und eine Sanierung durch Aushub und Ausbau des schadhaften Heizöltanks.

Wirkungspfade

Wirkungspfad Boden – Grundwasser:
Die Schadstoffe im Boden können über das Sickerwasser in das Grundwasser gelangen (Sickerwasserprognose) oder der Schadensherd hat bereits Kontakt mit dem Grundwasserleiter (Grundwasseruntersuchung).

Wirkungspfad Boden – Mensch:
Die Schadstoffe können durch direkten Kontakt mit dem Bodenmaterial oder durch Ausgasungen den Menschen gefährden. Die BBodSchV unterscheidet die Szenarien Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitflächen sowie Industrie- und Gewerbe Flächen.

Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze:
Die Schadstoffe können sich in Nutzpflanzen anreichern und durch Aufnahme in den Menschen gelangen oder das Futter von Tieren belasten.

Eine tabellarische Übersicht der Prüfwerte für die einzelnen Wirkungsgrade finden Sie hier.