Übersicht der verschiedenen Wirkungspfade

Wirkungspfad Boden-Mensch

Diese Tabelle enthält die Prüfwerte (in mg/kg Trockenmasse) für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt mit dem Bodenmaterial) nach Anhang 2 der BBodSchV (ergänzt).

Abgrenzung der Nutzungen

Kinderspielflächen: Aufenthaltsbereiche für Kinder, die ortsüblich zum Spielen genutzt werden, ohne den Spielsand von Sandkästen. Amtlich ausgewiesene Kinderspielplätze sind ggf. nach Maßstäben des öffentlichen Gesundheitswesens zu bewerten.

Wohngebiete: Dem Wohnen dienende Gebiete einschließlich Hausgärten oder sonstige Gärten entsprechender Nutzung, auch soweit sie nicht im Sinne der Baunutzungsverordnung planungsrechtlich dargestellt oder festgesetzt sind, ausgenommen Park- und Freizeitanlagen, Kinderspielflächen sowie befestigte Verkehrsflächen.

Park- und Freizeitanlagen: Anlagen für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, insbesondere öffentliche und private Grünanlagen sowie unbefestigte Flächen, die regelmäßig zugänglich sind und vergleichbar genutzt werden.

Industrie- und Gewerbegrundstücke: Unbefestigte Flächen von Arbeits- und Produktionsstätten, die nur während der Arbeitszeit genutzt werden.

Wird ein Prüfwert überschritten, muss “geprüft” werden, ob für ein Schutzgut eine Gefährdung abzuleiten ist. So kann eine bestehende Flächenversiegelung den Kontakt mit belastetem Boden verhindern. Ist auch keine Gefährdung für das Grundwasser durch Auswaschung von Schadstoffen (durch Sickerwasser oder Kontakt mit dem Grundwasserleiter) nachweisbar, kann in der Regel auf eine Sanierung verzichtet werden. Jedoch wird die Fläche als “Altlast” geführt. Bei zukünftigen “Nutzungsänderungen” (z.B. Entsiegelung der Fläche) oder Tiefbauarbeiten muss die Gefährdung neu beurteilt werden und es ist mit umwelt- und abfallrechtlichen Auflagen zu rechnen.

Wirkungspfad Boden-Grundwasser

In der nebenstehenden Tabelle sind die Prüfwerte (in µg/l)  für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser aufgeführt:

Die Gefährdung des Grundwassers durch im Boden vorhandene Schadstoffe kann über die Verlagerung mit dem Sickerwasser erfolgen. Zur Gefährdungsabschätzung wird ein Eluat der Bodenproben hergestellt, um die Löslichkeit der Schadstoffe im Wasser zu ermitteln. Anhand einer standortspezifischen Sickerwasserprognose kann die Gefährdung des Grundwassers berechnet werden.

Bei leicht flüchtigen Schadstoffen wie LHKW oder BTXE kann die Abschätzung über die gemessenen Bodenluftkonzentrationen geführt werden, welche mithilfe der Henry-Konstanten (H) in Sickerwasserkonzentrationen umgerechnet werden. Wird zum Beispiel für den Benzinbestandteil Benzol eine Bodenluftkonzentration von 3,1 mg/m³ ermittelt, so ergibt sich nach der Gleichung Cbl / H = Csw:

3,1 / 0,114 = 27,19 µg/l

Der Prüfwert für Benzol ist 1 µg/l, das heißt, die errechneten 27,19 µg/l liegen deutlich über dem Prüfwert und es muss eine Sickerwasserprognose durchgeführt werden.